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   BGH, 28.05.1985 - 1 StR 182/85   

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https://dejure.org/1985,9552
BGH, 28.05.1985 - 1 StR 182/85 (https://dejure.org/1985,9552)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1985 - 1 StR 182/85 (https://dejure.org/1985,9552)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1985 - 1 StR 182/85 (https://dejure.org/1985,9552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Missbrauch der Abhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 98/79

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen - Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 28.05.1985 - 1 StR 182/85
    Von einem Mißbrauch der Abhängigkeit kann erst dann gesprochen werden, wenn der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei beiden Teilen der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt ist (vgl. im einzelnen BGHSt 28, 365; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 174 Rdn. 16).
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Zu § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Von einem Mißbrauch der Abhängigkeit kann erst gesprochen werden, wenn der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei beiden Teilen der Zusammenhang zwischen Abhängigkeitsverhältnis und den sexuellen Handlungen bewußt ist (vgl. BGHSt 28, 365; BGH, Urt. vom 28. Mai 1985 - 1 StR 182/85).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.1995 - 1 Ss 74/95
    Hierfür ist erforderlich, daß der Täter die auf seiner Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen beruhende innere Abhängigkeit des Jugendlichen für seine Zwecke ausnutzt, wobei beiden Teilen der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein muß (BGHSt 28, 365, 367; BGH NStZ 1982, 329 ; BGH Beschluß vom 28. Mai 1985 - 1 StR 182/85 - BGH NStZ 1991, 81 f; BGH Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 -).
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